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Abmeldung

Zuständiges Amt: Einwohnerkontrolle

Abmeldung

Sie verlassen unsere Gemeinde ?

Innerhalb von 14 Tagen seit dem Wegzug haben Sie sich am Schalter der Gemeindeverwaltung abzumelden oder Ihren Wegzug elektronisch via eUmzug zu melden.

Wir benötigen dazu folgende Unterlagen, wenn Sie persönlich bei uns vorbeikommen möchten:

• Niederlassungsausweis oder Ausweis (ID oder Pass)
bei Schweizer/innen

• Ausländerausweis bei Ausländer/innen

 

Hier geht es zum eUmzug: https://www.eumzug.swiss/eumzug/#/canton/so


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