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Todesfall
!!! Infolge Brandfall der Rudolfscheune sind die Todesfälle neu im Anschlagkasten der Gemeindeverwaltung westlich des Gemeindehaues angeschlagen !!!
Was ist zu tun?
Oft sterben unerwartet Personen aus unserer Dorfgemeinschaft. Jeder und jedem von uns kann es geschehen, die mit einem Todesfall verbundenen Obliegenheiten erledigen zu müssen.
Dabei ist es wichtig, die erforderlichen Schritte zum richtigen Zeitpunkt einzuleiten. Durch zeitgerechtes Handeln kann oft unnötiger Ärger und Verdruss erspart werden. Mit der nachfolgenden Aufstellung möchten wir ihnen eine Hilfe für die zu treffenden Obliegenheiten geben:
Nach dem Todesfall
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Sofort einen Arzt beiziehen zur Ausstellung der ärztlichen Todesbescheinigung. (Bei einem Unfall muss auch die Polizei benachrichtigt werden.) Beim Hinscheiden im Spital wird die Todesbescheinigung automatisch durch den zuständigen Arzt ausgestellt.
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Benachrichtigung der nächsten Angehörigen.
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Anzeige an das Zivilstandsamt des Sterbeortes. Ist der Sterbeort der Wohnortes, so kann die Meldung direkt über die Gemeindeverwaltung laufen. Mitzunehmen sind:
- ärztliche Todesbescheinigung
- Familienbüchlein, bei Ausländern Pass
Der Zivilstandsbeamte händigt die Bestattungsbescheinigung aus.
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Benachrichtigung des Arbeitgebers, sofern der/die Verstorbene erwerbstätig gewesen ist.
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Die Organisation der Beerdigung erfordert Absprache mit folgenden Stellen:
· Bestattungsinstitut:
Dieses regelt auf Wunsch alle nötigen Vorkehrungen (Transport, Sarg, Blumen, Bestattungsart, usw.). Die Wahl des Bestattungsinstitutes ist frei.
· Pfarramt (je nach Konfession - Adressen siehe unten)
Abgabe der Bestattungsbescheinigung. Persönliche Gespräche zur Absprache des Beerdigungstermins und der Gestaltung des Gottesdienstes mit dem Pfarrer/Pfarreileiter. Lebenslauf, wichtige Daten usw. bereithalten.
Beerdigungszeiten In der Regel 10.00 Uhr oder 14.00 Uhr
An Samstagnachmittagen, Sonn- und allgemeinen Feiertagen dürfen keine Beerdigungen vorgenommen werden. Ausnahmen können vom Gemeindepräsident bewilligt werden.
· Umrahmung des Gottesdienstes:
Absprache mit Organist, Sigrist, Requiem-Chörli, Mitwirkung von Vereinen usw. (in der Regel mit dem Pfarrer/Pfarreileiter)
Evt. Imbiss nach dem Gottesdienst organisieren.
· Gemeindeverwaltung 062 388 90 50
Art der Bestattung
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Aufgabe der Todesanzeigen in Zeitungen (Publicitas AG, Olten, ( 062 205 83 00) und Versand der Leidzirkulare an Verwandte und Bekannte (evt. nur ausserhalb des Wohnortes).
Nach der Beerdigung
- Benachrichtigung weiterer Stellen mit Todesanzeige:
- Wohnungsvermieter
- Militärische Kommandostelle (Adresse auf Seite 8 im Dienstbüchlein).
- Publikation und Versand der Danksagungen.
- Benachrichtigung von Unfall-/Risikoversicherungen, Pensions- und Krankenkasse, AHV/IV/EL.
- Rentenansprüche geltend machen – je nach Alter und Ereignis – bei:
- AHV/IV/EL (Witwen- und/oder Waisenrente) – Antragsformulare können auf der AHV-Zweigstelle der Gemeinde bezogen werden
- Pensionskasse (via Arbeitgeber)
- SUVA (via Arbeitgeber)
- Benachrichtigung von Banken und Postcheckamt
- Saldobestätigungen verlangen
- Verfügungsrecht über allfällige Guthaben mit Rechtsabteilung der Banken abklären und sicherstellen.
- Guthaben geltend machen bei/für:
- Arbeitgeber (Lohn-Restzahlungen, evt. Abgangsentschädigung)
- vorausbezahlte Versicherungsprämien
- Steuervorauszahlungen
- Eventuell Kündigung der Mietwohnung
Aufnahme des Inventars
- Gemäss Verfügung des Regierungsrates des Kantons Solothurn vom 18. August 1959 ist nach jedem Todesfall innerhalb von 30 Tagen ein Inventar aufzunehmen, sofern die verstorbene Person Vermögen hinterlässt.
- Eingeladen zur Inventur, jedoch zum erscheinen nicht verpflichtet, sind sämtliche Erben. Vorteilhafterweise sollte eine angehörige Person, welche mit dem/der Verstorbenen im gemeinsamen Haushalt oder im selben Haus gewohnt hat, oder eine andere nahe stehende Person, bei der Inventur anwesend sein. Der Inventurbeamte kann überdies Sachkundige und Schätzer beiziehen.
- Ins Inventar aufgenommen werden Grundstücke und Liegenschaften in und ausserhalb der Wohngemeinde, die gesamte Fahrhabe, Sammlungen, Schmuck, Kapitalvermögen (Barschaften, Metalle, Wertpapiere, Bank- und Postcheckguthaben, Ansprüche aus Lebens- und Unfallversicherungen, Patente, Beteiligungen usw.) sowie Schulden.
Bei Ehepaaren wird das gesamte gemeinsame Vermögen sowie gemeinsame Schulden im Inventar erfasst.
Für die Inventuraufnahme müssen alle Wert- und Schuldenpapiere vorliegen. Bei Sparheften, Konti usw. soll der Zins bis zum Todestag nachgetragen oder eine separate Bescheinigung darüber eingeholt worden sein.
- Testamente, Erb- und Eheverträge sollen bei der Inventur vorliegen. Ist ein solcher Vertrag bei einem Notar deponiert, soll dessen Adresse bekannt sein.
- Der Inventurbeamte nimmt innert nützlicher Frist nach dem Todesfall mit den Hinterbliebenen Kontakt auf. Wo erforderlich, trifft er sofort nach dem Todesfall die nötigen Sicherungsmassnahmen, wie Versiegelung der Wohnung oder einzelner Räume, unter Siegel legen von Wertpapieren usw.
Art der Grabstätten und Gebühren
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Einwohner
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Auswärtige
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Erdgrab und Urnennische (ohne Beschriftung)
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Fr. 500.--
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Fr. 1000.--
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Urnenerdgrab oder Kind in Erdgrab
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Fr. 300.--
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Fr. 600.--
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Urne in bestehendes Erdgrab, Urnenerdgrab oder Familiengrab
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Fr. 150.--
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Fr. 300.--
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Gemeinschaftsgrab (ohne Beschriftung)
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Fr. 300.--
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Fr. 600.--
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Wichtige Adressen:
Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Gäu
Pfr. Mario Gaiser, Paulusstr. 235, Egerkingen Tel. 062/398 11 60
Diakon Jürg Zürcher, Milchgasse 10, Wolfwil Tel. 062/926 16 25
Röm.kath. Kirchgemeinde Oberbuchsiten
P. Vincent G. Thallapalli, Kirchgasse 24, Oberbuchsiten Tel. 062/393 11 40
Friedhof:
Friedhofbeauftragter
Staub André, Hauptstrasse 139, Oberbuchsiten Tel. 062/393 32 02
Obmann Träger
Ch. Niggli, Hauptstrasse 11, Oberbuchsiten Tel. 062/393 32 35
Gemeindeverwaltung Oberbuchsiten
Dorfstrasse 117, Oberbuchsiten Tel. 062/388 90 50
Zivilstandsamt Kreis Thal-Gäu Tel. 062/311 91 81
V. Sigrist, Schmelzihof, Klus-Balsthal
Inventurbeamte Oberbuchsiten
Büttiker Jörg, Buchsweg 613, Oberbuchsiten Tel. 062/393 16 85
Mit dieser Auflistung geben wir Ihnen eine Übersicht über die wichtigsten Massnahmen und Obliegenheiten. Obwohl die Aufzählung für den individuellen Todesfall nicht abschliessend sein kann, hoffen wir, dass Ihnen dieses Merkblatt behilflich sein wird.
Einwohnergemeinde Oberbuchsiten
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