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03.05.2026 10:43:02
Die Gemeinden Egerkingen, Härkingen, Neuendorf, Niederbuchsiten und Oberbuchsiten bilden den Friedensrichterkreis Gäu.
Die Vertragsgemeinden haben einen gemeinsamen Friedensrichter:
Heim Michael
Rechtsanwalt
Weierweg 24
4623 Neuendorf
078 740 25 06
michi.heim@bluewin.ch
Dem Friedensrichter kommt im Zivilbereich die richterliche Gewalt auf Gemeindeebene zu. Er ist im Bereich seiner Zuständigkeit Schlichtungsbehörde im Sinne der Art. 202 ff. der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO). An einer Schlichtungsverhandlung wird versucht, die Streitsache friedlich beizulegen, das heisst, einen weitergehenden Prozess zu vermeiden.
Im Strafbereich ist der Friedensrichter im Bereich des Gemeindestrafrechtes zuständig für das Strafbefehlsverfahren (Art. 352 ff. der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO), wenn eine Übertretung gemäss § 4 des Kantonalen Gemeindegesetzes bzw. eines Gemeindereglements zu ahnden ist (z.B. Ortspolizeireglement, Meldepflicht Einwohnerkontrolle, Feuerwehrreglement). Er kann Bussen bis zum Höchstbetrag von CHF 300.- sowie Ersatzfreiheitsstrafen bis zu 5 Tagen aussprechen (§ 6 Gesetz über die Gerichtsorganisation, GO).
Zuständigkeit des Friedensrichters
I. Zivilsachen (seit 2011 inkl. Arbeitsrecht)
Als urteilender Richter:
Als Sühnerichter:
Bis zu einem Streitwert von CHF 10'000.- kann der Friedensrichter einen Entscheidvorschlag unterbreiten.
II. Strafsachen
Als urteilender Richter
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