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Friedensrichterkreis Gäu / Friedensrichter


Die Gemeinden Egerkingen, Härkingen, Neuendorf, Niederbuchsiten und Oberbuchsiten bilden den Friedensrichterkreis Gäu.

Die Vertragsgemeinden haben einen gemeinsamen Friedensrichter:

Heim Michael
Rechtsanwalt
Weierweg 24
4623 Neuendorf

078 740 25 06

michi.heim@bluewin.ch

Dem Friedensrichter kommt im Zivilbereich die richterliche Gewalt auf Gemeindeebene zu. Er ist im Bereich seiner Zuständigkeit Schlichtungsbehörde im Sinne der Art. 202 ff. der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO). An einer Schlichtungsverhandlung wird versucht, die Streitsache friedlich beizulegen, das heisst, einen weitergehenden Prozess zu vermeiden.

Im Strafbereich ist der Friedensrichter im Bereich des Gemeindestrafrechtes zuständig für das Strafbefehlsverfahren (Art. 352 ff. der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO), wenn eine Übertretung gemäss § 4 des Kantonalen Gemeindegesetzes bzw. eines Gemeindereglements zu ahnden ist (z.B. Ortspolizeireglement, Meldepflicht Einwohnerkontrolle, Feuerwehrreglement). Er kann Bussen bis zum Höchstbetrag von CHF 300.- sowie Ersatzfreiheitsstrafen bis zu 5 Tagen aussprechen (§ 6 Gesetz über die Gerichtsorganisation, GO).


Zuständigkeit des Friedensrichters

I. Zivilsachen (seit 2011 inkl. Arbeitsrecht)
Als urteilender Richter:

  • wenn beide Parteien in der Gemeinde wohnen
  • ein Schlichtungsverfahren notwendig ist und
  • der Streitwert CHF 2'000.- nicht übersteigt


Als Sühnerichter:

  • wenn beide Parteien in der Gemeinde wohnen und ein Schlichtungsverfahren notwendig ist

Bis zu einem Streitwert von CHF 10'000.- kann der Friedensrichter einen Entscheidvorschlag unterbreiten.

 

II. Strafsachen
Als urteilender Richter

  • wenn es um eine Bussen-Verfügung (Strafbefehl) wegen der Übertretung von § 4 des Kantonalen Gemeindegesetzes oder eines Gemeindereglements geht (z.B. Ortspolizeireglement, Meldepflicht Einwohnerkontrolle, Feuerwehrreglement)

 


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