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19.10.2025 18:49:56


Abmeldung

Zuständiges Amt: Einwohnerkontrolle

Abmeldung

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Innerhalb von 14 Tagen seit dem Wegzug haben Sie sich am Schalter der Gemeindeverwaltung abzumelden oder Ihren Wegzug elektronisch via eUmzug zu melden.

Für die Abmeldung benötigen wir folgendes:

  • neue Adresse
  • Ausweis (ID oder Pass) bei Schweizer/innen
  • Ausländerausweis bei Ausländer/innen

 

Hier geht es zum eUmzug: https://www.eumzug.swiss/eumzug/#/canton/so


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