Abmeldung
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Sie verlassen unsere Gemeinde ?
Innerhalb von 14 Tagen seit dem Wegzug haben Sie sich am Schalter der Gemeindeverwaltung abzumelden oder Ihren Wegzug elektronisch via eUmzug zu melden.
Für die Abmeldung benötigen wir folgendes:
- neue Adresse
- Ausweis (ID oder Pass) bei Schweizer/innen
- Ausländerausweis bei Ausländer/innen
Hier geht es zum eUmzug: https://www.eumzug.swiss/eumzug/#/canton/soExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohnerkontrolle | 062 388 90 50 | einwohnerkontrolle@oberbuchsiten.ch |