Ergänzunsleistungen zur AHV/IV
Wenn die Rente der AHV oder der IV nicht für die Deckung der minimalen Lebenskosten reicht, können Ergänzungsleistungen beantragt werden.
Gerne beraten wir Sie persönlich am Schalter und händigen Ihnen die notwendigen Formulare dafür aus.
https://www.akso.ch/dienstleistungen/ergaenzungsleistungen-el
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| AHV/IV-Zweigstelle | 062 388 90 50 | gemeinde@oberbuchsiten.ch |