"CORONA-VIRUS": Medienkonferenz Bundesrat vom 19. Januar 2022Medienkonferenz Bundesrat vom 19. Januar 2022 Coronavirus: Quarantäne und Homeoffice-Pflicht gelten bis Ende Februar; übrige Massnahmen provisorisch bis Ende März Bern, 19.01.2022 - Der Bundesrat verlängert angesichts der angespannten Lage in den Spitälern die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Dies hat er an seiner Sitzung vom 19. Januar 2022 entschieden. Die Homeoffice-Pflicht gilt neu bis Ende Februar, ebenso die Kontaktquarantäne. Die 2G- und die 2Gplus-Regel für gewisse Innenräume, die ausgeweitete Maskenpflicht innen, die 3G-Regel für Veranstaltungen draussen ab 300 Personen sowie die Einschränkung privater Treffen gelten provisorisch bis Ende März; der Bundesrat überprüft aber laufend, ob die Entwicklung der Pandemie eine frühere Aufhebung der Massnahmen zulässt. Ausserdem verkürzt der Bundesrat per Ende Januar die Gültigkeit der Impf- und Genesenenzertifikate auf 270 Tage. Der Bundesrat hat am 17. Dezember 2021 weitgehende Einschränkungen beschlossen, unter anderem die 2G- und die 2Gplus-Regel in gewissen Innenräumen, die Einschränkung privater Treffen und die Homeoffice-Pflicht. Diese Massnahmen sind bis am 24. Januar 2022 befristet, ebenso die ausgeweitete Zertifikatspflicht, die der Bundesrat im September 2021 beschlossen hatte. Angesichts der weiterhin angespannten Lage in den Spitälern verlängert der Bundesrat nach Konsultation der Kantone, der Sozialpartner, der Parlamentskommissionen und der betroffenen Verbände die Homeoffice-Pflicht bis Ende Februar und die restlichen Massnahmen bis Ende März Kontaktquarantäne bis Ende Februar befristet Gültigkeitsdauer des Zertifikats wird auf 270 Tage verkürzt Anpassungen des Testregimes bei der Einreise in die Schweiz Punktuelle Anpassungen nach der Konsultation - Die Pflicht zur Erhebung von Kontaktdaten wird angesichts der eingeschränkten Kontaktquarantäne aufgehoben. Bisher bestand diese - Hinreichende kantonale Kapazitäten für das Contact Tracing sind angesichts der aktuell hohen Fallzahlen und der eingeschränkten Kontaktquarantäne keine Voraussetzung mehr, damit die Kantone Grossveranstaltungen bewilligen können. - Weitere Anpassungen betreffen die kantonalen Ausnahmen von der Pflicht zur Zugangsbeschränkung an Grossveranstaltungen im Freien, die 3G-Regel für eidgenössische Maturitätsprüfungen, die Verlängerung der Frist für die Ausstellung eines Zertifikats für Personen, die sich aus Keine Änderung der Maskenpflicht Neue Priorisierung für PCR-Test 1. Risikopersonen mit Symptomen oder Risikopersonen nach Kontakt zu einer positiv getesteten Person 2. Repetitive Testung in Gesundheitsinstitutionen (Spitäler und Kliniken, Alters- und Pfle-geheime, Behindertenheime) 3. Repetitive Testung in kritischen Infrastrukturen (Definition durch Kantone) 4. Testung von symptomatischen Personen (auch mit Antigen-Schnelltests möglich) 5. Repetitive Testung an Schulen 6. Repetitive Testung in Betrieben 7. Testen zwecks einer beruflichen oder privaten Reise (sofern PCR zwingend) 8. Testen auf Wunsch (für Testzertifikate) Um die PCR-Testkapazitäten zusätzlich zu entlasten, führt ab dem 24. Januar vorübergehend auch ein positiver Antigen-Schnelltest zu einem Schweizer Zertifikat für Genesene. Dieses ist für 270 Tage und ausschliesslich in der Schweiz gültig. Adresse für Rückfragen Bundesamt für Gesundheit BAG
Datum der Neuigkeit 19. Jan. 2022
|