Vogelgrippe / Vorbeugende Massnahmen verlängert bis mindestens 30. April 2023Nachdem die Vogelgrippe in der Schweiz und in fast ganz Europa vermehrt aufgetreten ist, verlängert das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV die schweizweiten Massnahmen zu deren Eindämmung mindestens bis am 30. April 2023. Im Fokus steht dabei, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu verhindern. Deshalb darf Geflügel - auch aus Freilandhaltung - vorübergehend nicht auf die Weide.Dokument vogelgrippe_2.pdf (pdf, 100.6 kB) Datum der Neuigkeit 10. März 2023
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