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Hundesteuer 2024 / Leinenpflicht vom 1. April bis 31. Juli 2024 in Solothurner Wäldern

Für alle Hunde, die älter als drei Monate sind (Stichtag 1. April 2024), ist eine Hundesteuer für das Jahr 2024 zu entrichten.

Hundehalterinnen und Hundehalter, welche bereits letztes Jahr einen Hund hatten, erhalten die Hundesteuer 2024 automatisch anfangs April 2024 zugestellt. Gemäss Beschluss der Budget-Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2023 beträgt die Hundesteuer 2024 in der Gemeinde Oberbuchsiten Fr. 100.--. Die Kontrollzeichengebühr von Fr. 40.-- des Kantons Solothurn entfällt dieses Jahr.

Sollten Sie neu einen Hund haben, welcher älter als drei Monate alt ist, melden Sie sich bitte bei der Gemeindeverwaltung. Ebenso bei einem Hundehalterwechsel oder dem Versterben eines Hundes. Besten Dank.

Zur Information diene, dass vom 1. April - 31. Juli 2024 in den Solothurner Wäldern eine generelle Leinenpflicht für Hunde besteht. 

Gemeindeverwaltung Oberbuchsiten



Datum der Neuigkeit 28. März 2024
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