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Vogelgrippe / Anordnung von Massnahmen ab 25. November 2025

Die Präventionsmassnahmen werden verstärkt: Ab dem 25. November 2025 umfasst das Beobachtungsgebiet die ganze Schweiz, unabhängig von der Distanz zu grossen Gewässern. Es besteht das Risiko einer Einschleppung von Vogelgrippe in die Geflügelbestände. Dies aufgrund der starken Zirkulation des Virus in Europa und nachdem das Vogelgrippevirus bei Wildvögeln in verschiedenen Kantonen nachgewiesen wurde.

Im Beobachtungsgebiet müssen die Geflügelbestände vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt, sowie die Gesundheit der Bestände überwacht werden. 

Weitere Informationen zur Vogelgrippe, der aktuellen Lage und den angeordneten Massnahmen finden Sie jederzeit auf der Homepage des Veterinärdiensts Solothurn (Vogelgrippe) und des BLV. Via QR-Code oder folgendem Link gelangen Sie zudem auf die WebGIS Karte des Kt. Solothurn, auf welcher das Beobachtungsgebiet eingezeichnet ist.

Web GIS Client Kanton Solothurn

Bei Fragen zum Thema Vogelgrippe steht Ihnen der Veterinärdienst Solothurn gerne zur Verfügung: tiergesundheit@vd.so.ch oder 032 627 25 02.



 

Datum der Neuigkeit 25. Nov. 2025
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