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Hundesteuer 2026

Gemäss Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz) des Kantons Solothurn mit dazugehöriger Vollzugsverordnung hat jede Hundehalterin und jeder Hundehalter für jeden im Kanton Solothurn gehaltenen Hund, welcher vor dem 01. Januar 2026 geboren wurde, eine jährliche Abgabe zu entrichten. Gemäss Beschluss der Budget-Gemeindeversammlung vom 15. Dezember 2025 beträgt die Hundesteuer 2026 in der Gemeinde Oberbuchsiten Fr. 100.--. Die kantonale Steuer beträgt Fr. 35.--. Die Hundesteuer 2026 wird im April 2026 in Rechnung gestellt (als Stichtag gilt der 1. April 2026). Alle Ereignisse (Anschaffung, Halterwechsel oder Tod eines Hundes) sind umgehend zu melden.

Gemäss § 10 des kantonalen Gesetzes über das Halten von Hunden (Hundegesetz) ist jede Hundehalterin und jeder Hundehalter verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen, welche die Risiken der Hunde­haltung einschliesst inkl. derjenigen Personen, welche den Hund tatsächlich beaufsichtigen. Dafür ist ein Nachweis zu erbringen. Hundehalterinnen und Hundehalter, die ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen, machen sich strafbar.

 

GEMEINDE OBERBUCHSITEN

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Datum der Neuigkeit 2. Apr. 2026
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