
Bekämpfung des Japankäfers / Gemeinde Oberbuchsiten befindet sich in Pufferzone / Allgemeinverfügung Amt für Landwirtschaft Kanton Solothurn vom 1. Juni 2026Bekämpfungsmassnahmen Japankäfer im Jahr 2026 / Allgemeinverfügung des kant. Amtes für Landwirtschaft vom 1. Juni 2026 Der aus Japan stammende Blatthornkäfer Popillia japonica besitzt ein breites Wirtsspektrum von über 400 Wirtspflanzen aus diversen Pflanzenfamilien. Die Engerlinge schädigen insbesondere Wiesen- und Rasenflächen, die adulten Tiere verursachen dagegen Frassschäden an Blättern, Blüten und Früchten. Popilia japonica ist in der Schweiz als prioritärer Quarantäneorganismus geregelt und unterliegt somit der Melde- und Bekämpfungspflicht. Sie finden ein Merkblatt über den Japankäfer auf dieser Seite. Aufgrund des hohen Schadpotentials des Japankäfers und dessen Larven hat das kant. Amt für Landwirtschaft, Solothurn, die Bekämpfungsmassnahmen gegen den Japankäfer mit Allgemeinverfügung vom 1. Juni 2026 erlassen in der Befunds- und Pufferzone (ersichtlich auf dieser Seite). Die Gemeinde Oberbuchsiten befindet sich bezüglich der kantonalen Massnahmen gegen den Bekämpfung des Japankäfers in der Pufferzone. Ab sofort bis 30. September 2026 ist die Verbringung von Pflanzenmaterial aus der Grünpflege aus der Zone hinaus nur noch unter gewissen Voraussetzungen möglich:
30. September 2026 unkrautfrei gehalten Die wöchentliche Grünabfuhr der Gemeinde Oberbuchsiten kann weiterhin wie bis anhin erfolgen.
1. Juni 2026
Datum der Neuigkeit 1. Juni 2026
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