
Ratenzahlung / Stundung definitiver Gemeindesteuern beantragen
Verantwortlich:
Sie möchten Ratenzahlung / Stundung für die definitiven Gemeindesteuern der Gemeinde Oberbuchsiten beantragen ? Für diesen Dienst ist die Finanzverwaltung der Gemeinde Oberbuchsiten zuständig. Sie können eine Stundung / Ratenzahlung mittels Email (andrea.holzer@oberbuchsiten.ch), telefonisch (Tel.Nr. 062 388 90 53) sowie via Onlineschalter der Gemeinde Oberbuchsiten beantragen. Dieser Dienst steht auch auf der kantonalen Homepage zur Verfügung unter my.so.ch.Ihr Antrag wird an uns weitergeleitet. GEMEINDE OBERBUCHSITEN
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