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Todesfall

Zuständiges Amt: Einwohnerkontrolle

Wie muss bei einem Todesfall vorgegangen werden?

  • Arzt benachrichtigen. Bei Abwesenheit des Hausarztes Notfallarzt rufen.

  • Bei einem Todesfall infolge eines Unfalles ist die Polizei zu benachrichtigen. Die Polizei muss nicht nur bei Verkehrsunfällen, sondern auch bei Arbeits-, Haushalts- und sonstigen Unfällen beigezogen werden.

  • Melden Sie den Todesfall umgehend (bei Wochenenden oder Feiertagen am nächsten Arbeitstag), spätestens jedoch innert 2 Tagen beim zuständigen Zivilstandsamt.

  • Melden Sie den Todesfall schnellstmöglich per Telefon oder am Schalter der Gemeindeverwaltung.

  • Tritt der Todesfall in einem Spital oder Heim ein, wird die Meldung an das Zivilstandsamt normalerweise durch das Spital oder das Heim vorgenommen. Wir empfehlen Ihnen, sich bei der Spital- bzw. Heimleitung zu vergewissern.

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