Wie muss bei einem Todesfall vorgegangen werden?
- Arzt benachrichtigen. Bei Abwesenheit des Hausarztes Notfallarzt rufen.
- Bei einem Todesfall infolge eines Unfalles ist die Polizei zu benachrichtigen. Die Polizei muss nicht nur bei Verkehrsunfällen, sondern auch bei Arbeits-, Haushalts- und sonstigen Unfällen beigezogen werden.
- Melden Sie den Todesfall umgehend (bei Wochenenden oder Feiertagen am nächsten Arbeitstag), spätestens jedoch innert 2 Tagen beim zuständigen Zivilstandsamt.
- Melden Sie den Todesfall schnellstmöglich per Telefon oder am Schalter der Gemeindeverwaltung.
- Tritt der Todesfall in einem Spital oder Heim ein, wird die Meldung an das Zivilstandsamt normalerweise durch das Spital oder das Heim vorgenommen. Wir empfehlen Ihnen, sich bei der Spital- bzw. Heimleitung zu vergewissern.