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Hinweis

Die Wahl- und Abstimmungsresultate der Stimmberechtigten der Gemeinde Oberbuchsiten bei eidg., kant. und kommunalen Wahlen und Abstimmungen werden am Anschlagkasten der Gemeindeverwaltung publiziert.

Die gesamten Wahl- und Abstimmungs-Resultate des Kantons Solothurn finden Sie jeweils am Sonntag unter sostimmt.so.ch oder mittels App "VoteInfo" auf Handy (kann im App Store und auf Google Play kostenlos heruntergeladen werden)
 
Urnenöffnungszeiten

Gemeindehaus, Buchsweg 2, Oberbuchsiten

Sonntag, 10.00 - 11.00 Uhr

 
Bedingungen / Voraussetzungen

Die Ausübung des Stimm- und Wahlrechts ist nur mit dem Stimmrechtsausweis möglich. Der Stimmrechtsausweis ist dem Wahlbüro am Wahlsonntag abzugeben oder mit dem Zustellkuvert unterzeichnet zu retournieren.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeindeverwaltung verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises persönlich abholen und entweder die Identitätskarte oder den Pass mitbringen.
 
Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?
  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Zustellkuvert.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen ihn in die Sichtlasche (Adresse Gemeinde muss ersichtlich sein)
  4. Zustellkuvert zukleben, frankieren und per Post versenden oder in den Abstimmungsbriefkasten des Gemeindehauses, Buchsweg 2, Oberbuchsiten, bis spätestens am Abstimmungssamstag, 18.00 Uhr, einwerfen.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
  • ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
  • das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist
 
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